


Die Verkehrswertermittlung von Liegenschaften erfolgt im Sinne des Liegenschaftsbewertungsgesetzes nach dem Sachwertverfahren, dem Ertragswertverfahren, und dem Vergleichswertverfahren, bzw. aus einer Kombination mehrerer Verfahren.
Unbebaute Bau-, Gewerbe- und Industriegrundstücke, sowie Grünland.
Kleingartenhäuser, Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Villen, Zinshäuser.
Eigentumswohnungen, Geschäftlokale, Büros, Garagen.
Gewerbebetriebe, Fabriks- und Industriegebäude.